Steuerrecht
"Der PV-Anlagenbetreiber muss sich (leider) auch mit dem Steuerrecht und dem Gewerberecht vertraut machen. So stellen sich bei der
- Umsatzsteuer insbesondere Fragen zu/r/m:
Unternehmereigenschaft, Vorsteuerabzug, Rechnungsausstellung, Besteuerungszeitraum und Besteuerungsverfahren, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten - Einkommensteuer insbesondere Fragen zu/r/m:
Totalgewinnprognose, steuerpflichtigen Einkünfte, mögliche Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
Beim Gewerberecht ist die Frage der Verpflichtung zur Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit bei der Verwaltung zu klären."