Kein Reverse Charge für PV-Anlagenbetreiber
Glücklicherweise war der Gesetzgeber aufmerksam beim Thema Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfung und Energiewende. So gelang es im Vermittlungsverfahren zum JStG 2013 die vorgesehene Gesetzesformulierung zu verändern. Im Ergebnis sind jetzt PV-Anlagenbetreiber von der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (reverse charge) nicht mehr betroffen.
Nähere Informationen finden Sie unter https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/jstg-2013-doch-kein-reverse-charge-fuer-betreiber-von-pv-anlagen_168_156676.html