Gemeinsame Aktion bundesweit aktiver EE-Vereinigungen
des Runden Tisches
Bundespräsident ist aufgefordert das sog. Kohleausstiegsgesetz vor
Verkündung verfassungsrechtlich zu prüfen
https://energiewende.eu/wie-schlimm-will-es-die-regierung-eigentlich-noch-treiben-kohleausstieg/
Sehr geehrte Damen und Herren,
der nicht institutionalisierte Runde Tisch der EE-Vereinigungen hat in seiner
Zoom-Telko gestern bes
chlossen den Bundespräsidenten zu sensibilisieren das
unpassender Weise als Kohleausstiegsgesetz bezeichnete Gesetz vor dessen
Verkündung ganz intensiv auf verfassungsrechtliche Mängel zu prüfen.
Brief der EE-Vereinigungen des Runden Tisches an den Bundespräsidenten
https://klimaklage.com/an-den-bundespraesidenten-keine-unterschrift-unter-das-kohleausstiegsgesetz/
Weitere uns vorliegende Schreiben (z. B. die Presseerklärung der Parents for future,
mit dem auch die Europäische Kommission wegen der EU-Beihilfeproblematik
eingeschaltet wurde) und das Fax der Europäischen Energiewende Community
an das Bundespräsidialamt (siehe beigefügtes pdf-Dokument ).
Eine juristische Lesart ist:
Der Bundespräsident hat bei der Gesetzgebung nur eine Statistenrolle und
darf überhaupt nur eine Unterschrift verweigern, wenn er meint, ein Gesetz sei
verfassungswidrig zustande gekommen ist (z. B. Abstimmung im Bundestag wurde manipuliert).
Eine andere juristische Lesart ist:
Der Bundespräsident hat nach vorherrschender staatsrechtlicher Auffassung
auch eine materielle Prüfungskompetenz. Diese darf - auch um sie von der politischen
Prüfung, zu der der Bundespräsident nicht befähigt ist, abzugrenzen - nach ebenso
herrschender staatsrechtlicher Auffassung nur dann vollzogen werden, wenn ein möglicher
Verfassungsbruch evident ist.
Hören Sie bitte dazu auch das heutige Interview mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt im DLF:
https://www.deutschlandfunk.de/kohleausstiegsgesetz-letzten-
endes-ist-das-ganze-ein.697.de.html?dram:article_id=480519
Zitat von Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik:
„Die gegenwärtige Klimapolitik ist evident grundrechtswidrig, weil sie den gesetzgeberischen
Spielraum sprengt und die physischen Grundlagen unserer Existenz zur Disposition zu stellen
droht. Bei solch klaren Verstößen darf auch der Bundespräsident einschreiten.“
Hinweisen möchte ich Sie auch auf die Stellungnahme des SFV zur „Klimaklage“ beim
Bundesverfassungsgericht (BVerfG), siehe
https://klimaklage.com/finale-stellungnahme-beim-bundesverfassungsgericht-eingereicht/
Bundesratspräsident Dietmar Woidke und Bundesratsvizepräsident
Reiner Haseloff vertreten vom 15. Juli bis 12. August 2020
BundespräsidentFrank-Walter Steinmeier.
Reiner Haseloff übernimmt vom 15. Juli bis 2. August 2020 die Vertretung,
Dietmar Woidke vom 3. bis 12. August 2020.
Europäische Energiewende Community.pdf
siehe dazu auch eigene Aktionen des Solarvereins Goldene Meile e.V.