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Steuerrecht

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"Der PV-Anlagenbetreiber muss sich (leider) auch mit dem Steuerrecht und dem Gewerberecht vertraut machen. So stellen sich bei der

  • Umsatzsteuer insbesondere Fragen zu/r/m:

    Unternehmereigenschaft, Vorsteuerabzug, Rechnungsausstellung, Besteuerungszeitraum und Besteuerungsverfahren, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

  • Einkommensteuer insbesondere Fragen zu/r/m:

    Totalgewinnprognose, steuerpflichtigen Einkünfte, mögliche Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Beim Gewerberecht ist die Frage der Verpflichtung zur Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit bei der Verwaltung zu klären."

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